Von Oliver:
#6 Da stellen sich mir Verständnisfragen hinsichtlich der Rechnungsabgrenzung, die in Gliederungspunkt 3 behandelt wird:
a) Sind "Mietvorauszahlung für 02" und "Kundenanzahlungen für Lieferungen in 02 und 03" als transitorischer passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen?
b) Wurde "Eingang von in Vorperioden begründeten Warenforderungen" bereits als antizipativer aktiver Rechnungsabgrenzungsposten verbucht?
c) In der Musterlösung werden als weitere Erträge angenommen:
t-1 bis t-n: 10,00 € Entsteht dieser Ertrag durch Ausbuchen eines Rechnungsabgrenzungspostens? Wenn ja, transitorisch oder antizipativ?
t1 bis tn: 50,00 € müsste das nicht mittels antizipativer aktiver Rechnungsabgrenzung erfasst werden?